Aktuelles

ACHTUNG! Erlangung von Schusswaffen durch Trickbetrüger

hier: falsche Kontrolleure bei Aufbewahrungskontrollen


per email vom Landesverwaltungsamt(Frau Herbst) an den Landesjagdverband:


Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt ist bekannt geworden,

dass sich am gestrigen Tag in einem Landkreis des Landes Sachsen-

Anhalt zwei als Mitarbeiter der Waffenbehörde ausgegebene Dritte unberechtigten

Zugang zum Waffenschrank eines Waffenberechtigten verschafft

haben.

Unter Zuhilfename eines mit „Ordnungsamt“ gekennzeichneten Fahrzeuges

sowie gefälschter Dienstausweise gaben die Unbekannten an, den Waffenschrank

des Betreffenden kontrollieren zu wollen. Auf Grund des sehr realitätsnahen

Auftretens wurde diesen der Zugang zum Aufstellungsort und Inhalt

des Waffenschrankes gewährt. Zu einer Entwendung der Waffen ist es

im vorliegenden Fall nicht gekommen.

Ich weise Sie darauf hin, dass Termine zu einer angekündigten Aufbewahrungskontrolle

ausschließlich zuvor schriftlich angemeldet werden und sich

die Mitarbeitenden der Waffenbehörde sowohl bei unangekündigten als auch

angekündigten Aufbewahrungskontrollen grundsätzlich ausweisen.

Die Mitarbeitenden der unteren Waffenbehörden melden in der Regel ungekündigte

Aufbewahrungskontrollen bei der Polizei an.

Zur Rückversicherung können die Waffenberechtigten sowohl bei der örtlichen Polizeidienststelle

als auch bei der für sie zuständigen Waffenbehörde anrufen, ob die Waffenbehörde entsprechende

Kontrollen durchgeführt bzw. angemeldet hat.

Neben dem Interesse an Waffen oder sich im Waffenschrank befindlichen Wertgegenständen besteht

der mutmaßliche Verdacht, dass die falschen Kontrolleure auch Interesse am Ausspionieren

möglicher Einbruchmöglichkeiten haben.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder zum oben genannten Sachverhalt und sensibilisieren Sie

diese, dass mögliche Verdachtsfälle umgehend bei der zuständigen Waffenbehörde und der Polizei

angezeigt werden.

ASP- Prämienanspruch


Prämienzeitraum:



01.04. bis 30.09.2024 – Auszahlung bis zum 15.12.2024



Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Zahlung der Erlegungsprämie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht.


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