ACHTUNG! Erlangung von Schusswaffen durch Trickbetrüger
hier: falsche Kontrolleure bei Aufbewahrungskontrollen
per email vom Landesverwaltungsamt(Frau Herbst) an den Landesjagdverband:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt ist bekannt geworden,
dass sich am gestrigen Tag in einem Landkreis des Landes Sachsen-
Anhalt zwei als Mitarbeiter der Waffenbehörde ausgegebene Dritte unberechtigten
Zugang zum Waffenschrank eines Waffenberechtigten verschafft
haben.
Unter Zuhilfename eines mit „Ordnungsamt“ gekennzeichneten Fahrzeuges
sowie gefälschter Dienstausweise gaben die Unbekannten an, den Waffenschrank
des Betreffenden kontrollieren zu wollen. Auf Grund des sehr realitätsnahen
Auftretens wurde diesen der Zugang zum Aufstellungsort und Inhalt
des Waffenschrankes gewährt. Zu einer Entwendung der Waffen ist es
im vorliegenden Fall nicht gekommen.
Ich weise Sie darauf hin, dass Termine zu einer angekündigten Aufbewahrungskontrolle
ausschließlich zuvor schriftlich angemeldet werden und sich
die Mitarbeitenden der Waffenbehörde sowohl bei unangekündigten als auch
angekündigten Aufbewahrungskontrollen grundsätzlich ausweisen.
Die Mitarbeitenden der unteren Waffenbehörden melden in der Regel ungekündigte
Aufbewahrungskontrollen bei der Polizei an.
Zur Rückversicherung können die Waffenberechtigten sowohl bei der örtlichen Polizeidienststelle
als auch bei der für sie zuständigen Waffenbehörde anrufen, ob die Waffenbehörde entsprechende
Kontrollen durchgeführt bzw. angemeldet hat.
Neben dem Interesse an Waffen oder sich im Waffenschrank befindlichen Wertgegenständen besteht
der mutmaßliche Verdacht, dass die falschen Kontrolleure auch Interesse am Ausspionieren
möglicher Einbruchmöglichkeiten haben.
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder zum oben genannten Sachverhalt und sensibilisieren Sie
diese, dass mögliche Verdachtsfälle umgehend bei der zuständigen Waffenbehörde und der Polizei
angezeigt werden.
ASP- Prämienanspruch
Prämienzeitraum:
01.04. bis 30.09.2024 – Auszahlung bis zum 15.12.2024
Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Zahlung der Erlegungsprämie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht.